Geburtsurkunde beantragen
Für jedes neugeborene Kind wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 782-0
Fax: 06132 782-130
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Karla Kleisinger
Oliver Natusch
Iris Puschhof
Ada Schäfer
Internet
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Nicole Genzsch
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Monika Machens
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-305
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Oliver Natusch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-228
Fax: 06132 782-163
E-Mail: oliver.natusch@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-276
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 des Personenstandsgesetzes (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort,
- Name, Vorname der Eltern,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Kosten
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
Erstes Exemplar: Gebühr 13.00 EUR
Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare: Gebühr 6.50 EUR
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Geburtsurkunde beantragen
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 13,-- €, für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare: 6,50 €
- Ausstellung einer begl. Abschrift aus dem Geburtsregister: 13,-- €, für alle weiteren gleichzeig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare: 6,50 €
- Ausstellung einer mehrsprachigen (internationalen) Geburtsurkunde: 13,--, für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare: 6,50 €
- Eintragung in ein internationales Stammbuch (§ 52 PStV): 12,90 €
- Bescheinigung über die Geburtszeit: 10,80 €
- Ausstellung einer Geburtsurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.11.2022
Stichwörter
Geburtsbescheinigung, Geburtsanmeldung, Geburten, Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Kind, Abstammungsurkunde, Standesamt, Urkunde, Geburtenregister