Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 782-0
Fax: 06132 782-130
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Rosemarie Kunz
Internet
00.00.KVMZ.02.21.01.03 Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Janina Brunnett
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872129
Telefon Festnetz: +4961327872129
E-Mail: Brunnett.Janina@mainz-bingen.de
Marco Dietrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872105
Telefon Festnetz: +4961327872105
E-Mail: Dietrich.Marco@mainz-bingen.de
Eva-Maria Sax
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872135
Telefon Festnetz: +4961327872135
E-Mail: Sax.Eva-Maria@mainz-bingen.de
Tanja Weirich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872106
Telefon Festnetz: +4961327872106
E-Mail: Weirich.Tanja@mainz-bingen.de
Rowina Weismantel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872128
Telefon Festnetz: +4961327872128
Ole Wysotzki
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872136
Telefon Festnetz: +4961327872136
E-Mail: Wysotzki.Ole@mainz-bingen.de
Isabel Kropp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872132
Telefon Festnetz: +4961327872132
E-Mail: Kropp.Isabel@mainz-bingen.de
Internet
Stadt Ingelheim - 60/2 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Vera Schäfer
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-198
E-Mail: vera.schaefer@ingelheim.de
Bettina Weiler
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-338
Fax: 06132 782-204
E-Mail: bettina.weiler@ingelheim.de
Internet
Formulare
Erklärung bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen
erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Fristen
Keine.
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Baulastenverzeichnis, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast