Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis.
Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Plakatierung:
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln und Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Höchstzahl pro Veranstaltung 35 Stück für max. 21 Tage. In der Zeit eines Wahlkampfes gilt für die zur Wahl zugelassene Partei / Gruppierung eine Sonderregelung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 782-0
Fax: 06132 782-130
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Herbert Schönherr
Internet
Stadt Ingelheim - 32/0 Allgemeine Ordnungsaufgaben und Vollzugsdienst
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Simone Heid
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-254
E-Mail: simone.heid@ingelheim.de
Internet
Formulare
Antrag Aufstellung von Plakatständern
Antrag Aufstellung eines Informations-/Verkaufsstandes
erforderliche Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Von der Erhebung kann abgesehen werden, wenn diese ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, für Maßnahmen der Stadtbildverschönerung oder Wohltätigkeitsveranstaltungen erfolgen, religiösen, kulturellen oder politischen Zwecken dienen und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, abgesehen werden.
Plakatierung:
Für jedes Plakat wird 1,00 €/Tag erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kundenstopper, Werbeaufsteller, Verkaufswagen, Flyer, Plakate, Informationsstände, Werbetafeln, Verkaufsstände, Außenbestuhlung