Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

    Online-Dienste

    Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten

    ID: L100039_255786381

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    unbestimmt

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    Vergnügungssteueranmeldung

    ID: L100039_255786382

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    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ingelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Markt 1

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus:
      Linie:
      • Bus: 611, 612, 620

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 782-0

    Fax: 06132 782-130

    E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Ingelheim - 20/2 Finanzabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Fridtjof-Nansen-Platz 1

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 61

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Vergnügungsteuer zahlen

    Weitere Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielgeräte, Spielautomat, Geldspielautomaten, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English