Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Beschreibung
Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.
Für typgenehmigte Fahrzeuge wird die Betriebserlaubnis durch die EG-Übereinstimmungsbestätigung (CoC-Papier) nachgewiesen. Daneben gilt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird, als entsprechender Nachweis. Für nicht typgenehmigte Fahrzeuge wird eine Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ist bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen, kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und die Vorlage der Kennzeichen zur Entstempelung verlangen. Zudem führt das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis regelmäßig dazu, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem
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Telefon Festnetz: 07274 53329
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anhänger, Wohnmobil, Motorrad, Sondernutzfahrzeuge, Omnibus, Schlepper, LKW, Auto, Motorroller, Quad, Betriebserlaubnis