Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.

    Für typgenehmigte Fahrzeuge wird die Betriebserlaubnis durch die EG-Übereinstimmungsbestätigung (CoC-Papier) nachgewiesen. Daneben gilt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird, als entsprechender Nachweis. Für nicht typgenehmigte Fahrzeuge wird eine Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt.
     

    Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch 

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Ist bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen, kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und die Vorlage der Kennzeichen zur Entstempelung verlangen. Zudem führt das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis regelmäßig dazu, dass der Versicherungsschutz verloren geht.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Anhänger, Wohnmobil, Motorrad, Sondernutzfahrzeuge, Omnibus, Schlepper, LKW, Auto, Motorroller, Quad, Betriebserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English