Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Reisebus, Taxi, Linienbus, Busführerschein, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgast, Krankenwagen, Linienverkehr, Mietwagen, Fahrgastbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de