Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis umschreiben, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English