Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung

    Nachträglich Fahrerassistenzsysteme ins Auto einbauen

    Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einem Fahrerassistenzsystem nachrüsten möchten, sind damit Auflagen verbunden.

    Beschreibung

    In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:

    • Antiblockiersystem (ABS)
    • Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
    • Bremsassistent (BAS)

    Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.

    Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.

    Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
    Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau

    • bei Ihrer Werkstatt,
    • beim TÜV oder
    • Ihrer Fahrzeugzulassungsstelle.

    erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
    Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass

    • eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile für das Fahrerassistenzsystem vorliegt, 
    • die Einbauanweisungen der Betriebserlaubnis des Fahrerassistenzsystems beim Einbau beachtet werden und
    • eine Änderungsabnahme durch eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst durchgeführt wird, wenn es die Einbauanweisung vorschreibt.

    Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:

    • TÜV
    • DEKRA
    • GTÜ
    • KÜS
    • FSP

    Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.

    Hinweis:
    Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:

    • die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrerassistenzsystem sowie
    • das Gutachten der gegebenenfalls nötigen Änderungsabnahme durch die technische Prüfstelle.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    entfällt

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Stichwörter

    LKA, Notbrems-Assistenzsystem, Kollisions-Warnsystem, AEBS, Reifendruck-Überwachungssystem, Hill Descent Control, Rückfahrassistent, Überhol-Assistenzsystem, Automatische Notbremssysteme, Fahrermüdigkeitserkennung, Nachtsicht-Assistenzsystem, Abstandsregeltempomat, ACC, Spurverlassenswarner, Stau-Assistenzsystem, Notfall-Spurhalteassistenzsystem, BAS, Fernlichtassistent, Rückfahr-Assistenzsystem, Notbremsassistent, Einpark-Assistenzsystem, Adaptive Cruise Control, Multikollisionsbremse, Spurwechselassistent, LDW, Notbremslicht, Abbiege-Assistenzsystem, Notfall-Spurhalteassistent, Advanced Emergency Braking System, Müdigkeits-Warnsystem, HDC, ABS, Anti-Blockiersystem, ASR, Bergabfahrhilfe, Bremsassistent, ALKS, Änderungsabnahme, Alkohol-Interlock-System, Intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem, Lane Keep Assist, ESP, Intelligent Speed Adaption, Stauassistent, Antriebsschlupfregelung, Spurhalteassistent, Abbiegeassistent, Automated Lane Keeping System, Elektronisches Stabilitätsprogramm, Spurwechsel-Assistenzsystem, Überholassistent, Lane Departure Warning, Alkoholempfindliche Wegfahrsperre, Fahrerassistenzsysteme, Nachrüstung Assistenzsystem, Berganfahrhilfe, Einparkassistent, Nachtsichtassistent, Fahreraufmerksamkeitsüberwachung, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ISA, ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English