Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Sie benötigen ein rotes 06er Kfz-Kennzeichen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabegearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz)
Kontakt
Fax: 06322 961-3050
Telefon Festnetz: 06322 961-0
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kraftfahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsbehörde, Personenbeförderungsgesetz (Ref. 33)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird weitermit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch
Kontakt
Fax: 06322 961-3350
Telefon Festnetz: 06322 961-3300
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Kontaktperson
Frau Simone Behrens
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3303
Fax: 06322 961-83303
Frau Sabine Benz
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3306
Fax: 06322 961-83306
Frau Dagmar Gregor
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 961-83304
Telefon Festnetz: 06322 961-3304
Herr Luca Bartl
Frau Tina Kesselring
Frau Andrea Naumann
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 961-83309
Telefon Festnetz: 06322 961-3309
Frau Claudia Resch
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3307
Fax: 06322 961-83307
Frau Heike Wahliss
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Telefon Festnetz: 06322 961-3312
Fax: 06322 961-83312
Frau Sabrina Weber
Herr Erik Höber
Frau Emily Lieberknecht
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Fax: 06322 961-83313
Telefon Festnetz: 06322 961-3313
Internet
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Leiningerland
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06322 961-1156
Telefon Festnetz: 06359 8001-4140
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Haßloch
Adresse
Postanschrift
Langgasse 64
67454 Haßloch
Gebäude: (bei Gemeindeverwaltung Haßloch - Bürgerbüro)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 935-296
Fax: 06322 961-1156
Telefon Festnetz: 06324 935-214
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Lambrecht
Adresse
Postanschrift
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06325 181-123
Telefon Festnetz: 06325 181-122
Fax: 06322 961-1156
Telefon Festnetz: 06325 181-121
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Erklärung zum Einzug derKraftfahrzeugsteuer(SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregisterbeim Kraftfahrt-Bundesamt
- wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Voraussetzungen
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2023