Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Hinweise für Bad Dürkheim: Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Zur Kontrolle der Fahrgestellnummer muss das betreffende Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgestellt werden.
Die Bearbeitung der Ausfuhrkennzeichen ist nur in der Kfz-Hauptzulassungsbehörde Bad Dürkheim sowie in der Service-Stelle Grünstadt möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabegearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz)
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kraftfahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsbehörde, Personenbeförderungsgesetz (Ref. 33)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird weitermit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Behrens
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3303
Fax: 06322 961-83303
Frau Sabine Benz
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3306
Fax: 06322 961-83306
Frau Dagmar Gregor
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 961-83304
Telefon Festnetz: 06322 961-3304
Herr Luca Bartl
Frau Tina Kesselring
Frau Andrea Naumann
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 961-83309
Telefon Festnetz: 06322 961-3309
Frau Claudia Resch
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-3307
Fax: 06322 961-83307
Frau Heike Wahliss
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Telefon Festnetz: 06322 961-3312
Fax: 06322 961-83312
Frau Sabrina Weber
Herr Erik Höber
Frau Emily Lieberknecht
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Fax: 06322 961-83313
Telefon Festnetz: 06322 961-3313
Internet
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Leiningerland
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Haßloch
Adresse
Postanschrift
Langgasse 64
67454 Haßloch
Gebäude: (bei Gemeindeverwaltung Haßloch - Bürgerbüro)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 935-296
Fax: 06322 961-1156
Telefon Festnetz: 06324 935-214
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Lambrecht
Adresse
Postanschrift
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06325 181-123
Telefon Festnetz: 06325 181-122
Fax: 06322 961-1156
Telefon Festnetz: 06325 181-121
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszugoder
- Gewerbeanmeldungoder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
- bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.Sie müssenkeine Einzugsermächtigung erteilen.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung(HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2023
Stichwörter
Händler Kfz-Kennzeichen, Zollkennzeichen, Überführungsfahrt