Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder unbrauchbar geworden? Dann können Sie einen neuen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein:

    • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
    • gestohlen wurde,
    • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

    benötigen Sie einen neuen Führerschein.

    Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

    Voraussetzungen:

    • Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde.
    • Sie sind Inhaber/in einer Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Sollte Ihr vorheriger Führerschein nicht durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ausgestellt worden sein, werden Ihre Fahrerlaubnisdaten erst bei der vorherigen Fahrerlaubnisbehörde abgefragt. Es kann Ihnen in diesem Falle ggf. bei der Terminvorsprache kein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ausgehändigt werden. Sie erhalten sodann den Kartenführerschein nach Erstellung durch die Bundesdruckerei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabegearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz)

    Kontakt

    Fax: 06322 961-3050

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    •  Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

    Diebstahl:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • sofortige Diebstahlsanzeige bei der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

    Unbrauchbarkeit:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
    • alter Führerschein

    Namenswechsel:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
    • alter Führerschein 

    Formulare

    Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.

    Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Bad Dürkheim: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    Ersatz, Führerschein, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English