Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Hinweise für Bad Dürkheim: Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.

    Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.

    Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabegearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz)

    Kontakt

    Fax: 06322 961-3050

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Die Antragstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für die gewerbliche Nutzung der Klassen) erfolgt bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Stichwörter

    Lastzüge, Fahrerlaubnis, Befristete Erweiterung, C-Klassen, Bestehende Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Anhänger, Führerschein, Nutzfahrzeuge, Erweiterung, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English