Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Zweibrücken - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Zweibrücken
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 871-334
E-Mail: buergerbuero@zweibruecken.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Anmeldung, Meldebescheinigung, Wohnungsanmeldung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz