Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Zweibrücken - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Maxstraße 1

    66482 Zweibrücken

    Hausanschrift

    Maxstraße 1

    66482 Zweibrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Stadtverwaltung Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 871-334

    E-Mail: buergerbuero@zweibruecken.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Meldeamt, Auskunftssperre, Melderegistersperre, sperren, Einwohnermeldeamt, Meldewesen, melden, Übermittlungssperre, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English