Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Zweibrücken - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Zweibrücken
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 871-334
E-Mail: buergerbuero@zweibruecken.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Auskunftssperre, Melderegistersperre, sperren, Einwohnermeldeamt, Meldewesen, melden, Übermittlungssperre, Meldeauskunft