Personalausweis Ausstellung neu wegen DiebstahlOnline erledigen

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie den Verlust gegenüber der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde anzeigen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienst

    Onlinewache

    ID: L100039_231996196

    Beschreibung

    Die Onlinewache - auch Internetwache genannt - ist ein zusätzliches Serviceangebot der deutschen Polizei. Sie wurden durch eine Straftat geschädigt, haben verdächtigte Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen beobachtet? Dann können Sie über ein Online-Formular eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise / Mitteilungen senden. Verkehrsunfälle und Delikte mit komplexen Sachverhalten melden Sie bitte direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Bei Straftaten, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei - persönlich oder über Notruf 110.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 9a

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Dienstag: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem [ ] . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem [ ] können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem [ ] ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags. Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30-12:00 Uhr Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.

    Kontakt

    Fax: 06321 855-1866

    Telefon Festnetz: 06321 855-1855

    Telefon Festnetz: 115(Behördennummer)

    E-Mail: buergerbuero@neustadt.eu

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der Polizei
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) ggf. ein zweites für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Formulare

    Die Antragstellung ist nur persönlich möglich oder in wirklich zwingend notwendigen Fällen durch einen Bevollmächtigten (Einzelfallentscheidung durch das Fachamt).

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig

    • Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten )
    • ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen
    • bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
    • ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen

    Bei Bedarf kann auch sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2-3 Wochen

    Kosten

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
    • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
    • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig:

    Sollte der Ausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder (gebührenpflichtig) eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde)

    Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokuments) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden, können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

    Bitte beachten Sie, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, diese den eigenen Personalausweis sowie die schriftliche Vollmacht bezogen auf die Abholung, die schriftliche Erklärung des Ausweisinhabers zur Ein- oder Ausschaltung der Online-Ausweisfunktion, die Erlaubnis zur Bestätigung des Erhalts der Transport-PIN, der PUK und des Sperrkennwortes mit sich führt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    ePass, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English