elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Sperr-Hotline

    Tel.: +49 116 116

    Erreichbarkeit:

    Mo 00:00 - 24:00 Uhr

    Di 00:00 - 24:00 Uhr

    Mi 00:00 - 24:00 Uhr

    Do 00:00 - 24:00 Uhr

    Fr 00:00 - 24:00 Uhr

    Sa 00:00 - 24:00 Uhr

    So 00:00 - 24:00 Uhr

    Im Inland gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 9a

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Dienstag: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem [ ] . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem [ ] können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem [ ] ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags. Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30-12:00 Uhr Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.

    Kontakt

    Fax: 06321 855-1866

    Telefon Festnetz: 06321 855-1855

    Telefon Festnetz: 115(Behördennummer)

    E-Mail: buergerbuero@neustadt.eu

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Ausweischip, neu, Sperren, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Starten, Pass, neuer Personalausweis, Personalausweis, Ausweis-Chip, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion, nPA, PA, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Elektronisch, aktivieren, Personaldokument, Sperrung, Ausweis, Sperr, Chip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English