Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)
Terminvereinbarung möglich!
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
Telefon Festnetz: +49 621 504-3774
Telefon Festnetz: +49 621 504-3718
Telefon Festnetz: +49 621 504-3719
Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
Telefon Festnetz: +49 621 504-3726
Telefon Festnetz: +49 621 504-3723
Telefon Festnetz: +49 621 504-3727
Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3871
Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
Telefon Festnetz: +49 621 504-3716
Telefon Festnetz: +49 621 504-3700
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-2787
Telefon Festnetz: +49 621 504-3154
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3153
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3901
Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)
- genaue Andresse des neuen Wohnsitzes
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, bei Umzug (zum anderen Elternteil) eines Kindes unter 16 Jahren.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
- § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
- § 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetz
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)
- bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht notwendig, die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde teilt der Wegzugsgemeinde den Wohnungswechsel mit
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Auszug, Umzug