unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Schillerplatz 2

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3760

    Fax: +49 621 504-3549

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3732

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3722

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3774

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3718

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3719

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3721

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3726

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3723

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3727

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3725

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3717

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3743

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3871

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2139

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3716

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3700

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-2787

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Edigheimer Straße 26

    67069 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3901

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3960

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Unrichtige Daten, Meldedate, Berichtigung, Vervollständigung, Meldebehörde, Verarbeitung, Unvollständige Daten, Verantwortlicher, Personenbezogene Daten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de