Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
Beschreibung
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag - Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Vertrauensniveau
substantiell
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
Telefon Festnetz: +49 621 504-3774
Telefon Festnetz: +49 621 504-3718
Telefon Festnetz: +49 621 504-3719
Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
Telefon Festnetz: +49 621 504-3726
Telefon Festnetz: +49 621 504-3723
Telefon Festnetz: +49 621 504-3727
Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3871
Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
Telefon Festnetz: +49 621 504-3716
Telefon Festnetz: +49 621 504-3700
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-2787
Telefon Festnetz: +49 621 504-3154
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3153
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3901
Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
- Name des Leistungsempfängers
- Welche Leistung gewährt wird
- Leistungszeitraum
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Die Anträge können online eingereicht werden.
Voraussetzungen
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Hinweise:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf
- Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
- Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
- Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- § 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Kosten
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.04.2019
Stichwörter
Sozialleistung, Hörfunk, GEZ, Beitragsservice, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Rundfunkgebühren, Radio, Rundfunkbeitrag, Sozialtarif, Fernseher, Beitragspflicht, Beitrag, Gebühren