Erweitertes Führungszeugnis
Sie benötigen für berufliche oder ehrenamtliche Zwecke ein erweitertes Führungszeugnis? Dann müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragen.
Beschreibung
Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.
Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.
Online-Dienste
Führungszeugnis (erweitert) beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Alternativ können Sie einen Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz stellen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen
Terminvereinbarung möglich!
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
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67059 Ludwigshafen am Rhein
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Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
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Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
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Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
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Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
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Antrag auf Ausstellng eines Führungszeugnisses
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
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Ist rollstuhlgerecht
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Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
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Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
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Ist nicht rollstuhlgerecht
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Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
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Ist nicht rollstuhlgerecht
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Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
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Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
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Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen
Bei Beantragung durch einen gesetzlichen Vertreter werden die Ausweisdokumente des Vertreters und Antragstellers benötigt.
Voraussetzungen
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie ab einem Alter von 14 Jahren beantragen, wenn es durch Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Lebensbereichen benötigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.
Das erweiterte Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Fristen
Keine.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen
Die Versendung des Führungszeugnis kann zehn bis 14 Tage dauern.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von "Mittellosigkeit" oder aus "sonstigen Billigkeitsgründen" die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen
In allen Bürgerbüros kann Bar oder per EC bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationn zum Online-Verfahren finden Sie unter Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren.
Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.06.2021
Stichwörter
Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Arbeit mit Minderjährigen