Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Sie benötigen für berufliche oder ehrenamtliche Zwecke ein erweitertes Führungszeugnis? Dann müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

    Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

    • Erzieherin oder Erzieher,
    • Lehrerin oder Lehrer,
    • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
    • Bademeisterin oder Bademeister,
    • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

    Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

    Online-Dienste

    Führungszeugnis (erweitert) beantragen

    ID: L100039_246286514

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100039_247620588

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Alternativ können Sie einen Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz stellen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Schillerplatz 2

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3760

    Fax: +49 621 504-3549

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3732

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3722

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3774

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3718

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3719

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3721

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3726

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3723

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3727

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3725

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3717

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3743

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3871

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2139

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3716

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3700

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellng eines Führungszeugnisses

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-2787

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Edigheimer Straße 26

    67069 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3901

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3960

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

    Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen

    Bei Beantragung durch einen gesetzlichen Vertreter werden die Ausweisdokumente des Vertreters und Antragstellers benötigt.
     

    Voraussetzungen

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie ab einem Alter von 14 Jahren beantragen, wenn es durch Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Lebensbereichen benötigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. 

    Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.

    Das erweiterte Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

    Fristen

    Keine.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen

    Die Versendung des Führungszeugnis kann zehn bis 14 Tage dauern.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von "Mittellosigkeit" oder aus "sonstigen Billigkeitsgründen" die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führungszeugnis beantragen

    In allen Bürgerbüros kann Bar oder per EC bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationn zum Online-Verfahren finden Sie unter  Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Arbeit mit Minderjährigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English