Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Witzenhausen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Kirchplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag
07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05542 508-0
Telefax: 05542 508-100
E-Mail: stadtverwaltung@witzenhausen.de
Kontaktperson
Herr Hendrik Brübach
Telefon Festnetz: 05542 508-332
E-Mail: hendrik.bruebach@witzenhausen.de
Frau Petra Fischer
Telefon Festnetz: 05542 508-331
E-Mail: petra.fischer@witzenhausen.de
Frau Irmtraud Myler
Telefon Festnetz: 05542 508-330
E-Mail: irmtraud.myler@witzenhausen.de
Herr Albert Schöppl
Telefon Festnetz: 05542 508-335
E-Mail: albert.schoeppl@witzenhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte