Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Weißenborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    37299 Weißenborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kirchplatz 1
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bachstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05659 302

    Telefax: 05659 492

    E-Mail: info@gemeinde-weissenborn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Rollstuhlgerecht nur im Erdgeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de