Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehretal

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 70

    37287 Wehretal

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Platz der Normandie
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr

    Hinweis:

    Im Fachbereich 2 gelten folgende Öffnungszeiten !

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr 

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Freitag 08:30 - 11:45 Uhr (nur mit Termin !)

    Kontakt

    Telefon: 05651 9490-0

    Telefax: 05651 9490-30

    E-Mail: verwaltung@wehretal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Sind Sie Rollstuhlfahrer oder gehbehindert, wenden Sie sich vor dem Besuch der Verwaltung an die zuständigen Mitarbeiter.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de