Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Leipziger Straße 34

    37284 Waldkappel

    Öffnungszeiten

    Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
    Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

    Natürlich können Sie auch gern Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit uns vereinbaren

    Kontakt

    Telefon: 05656 989722

    Telefax: 05656 989796

    E-Mail: martina.zindel@waldkappel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de