Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Bürgerservice / Tourist

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    36205 Sontra

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
    Mittwoch: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    jeden 1. + 3. Samstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05653 9777-0

    Telefax: 05653 9777-50

    E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de

    Kontaktperson

    • Frau Scharf (Leitung Bürgerbüro)

      Telefon Festnetz: 05653 9777-44

    • Frau Liebsch

      Telefon Festnetz: 05653 9777-0

    • Frau Zuber

      Telefon Festnetz: 05653 9777-40

    • Frau Backhaus

      Telefon Festnetz: 05653 9777-40

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra

    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE31 5329 0000 0037 0059 08

    BIC: GENODE51BHE

    Bankinstitut: VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de