Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Umlegung von Grundstücken - Beschluss

    Beschreibung

    Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke bzw. Grundstücksteile so verändert und getauscht, dass neue Grundstücke entstehen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.

    Die Umverteilung soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Grundstückeigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.

    Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Kann die Gemeinde den Eigentümern nur ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zuteilen, müssen diese eine Zahlung leisten.

    Hinweis:

    In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.

    An einer Umlegung sind beteiligt:

    • die Grundstückseigentümer
    • die Gemeinde
    • alle Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
    • die Bedarfs- und Erschließungsträger

    Zuständigkeit

    An die Umlegungsstelle der Gemeinde (oder Stadt), in der die betroffenen Grundstücke liegen.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 1

    36205 Sontra

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:20 Uhr und 13.30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05653 9777-0

    Telefax: 05653 9777-50

    E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de

    Kontaktperson

    • Frau Apel
      Hausanschrift

      Kirchgasse 1

      36205 Sontra

      Telefon Festnetz: 05653 977725

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra

    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE31 5329 0000 0037 0059 08

    BIC: GENODE51BHE

    Bankinstitut: VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für das Umlegungsverfahren ist, dass sich die Neugestaltung entweder

    • auf ein Gebiet innerhalb eines Bebauungsplans oder
    • auf im Zusammenhang bebaute Ortsteile bezieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gemeinde führt zu Beginn alle betroffenen Einzelgrundstücke ("Einwurfsgrundstücke") rechnerisch zu einer Umlegungsmasse zusammen. Dies gibt sie in einem Beschluss bekannt. Damit tritt eine Verfügungs- und Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke ein. Wesentliche Änderungen am Grundstück dürfen dann nur noch mit Genehmigung der Gemeinde vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise ein Verkauf oder bauliche Veränderungen.

    Die Gemeinde macht den Beschluss öffentlich bekannt (beispielsweise in der Gemeindezeitung oder durch einen Aushang). Innerhalb eines Monats sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, bei der Umlegungsstelle anzumelden.

    Die Gemeinde erstellt eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis aller betroffenen Grundstücke und meldet die Umlegung an das zuständige Grundbuchamt. Dieses vermerkt die geplante Umlegung im Grundbuch.

    Von der Umlegungsmasse sondert die Gemeinde alle künftig für öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Plätze, Grünanlagen) benötigten Flächen aus. Die verbleibende Umlegungsmasse ("Verteilungsmasse") wird so neu aufgeteilt, dass neue nutzbare Zuteilungsgrundstücke entstehen. Die geplante Umlegung wird in einem öffentlich aufliegenden Umlegungsplan dargestellt. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann in diesen Einsicht nehmen. Sind Sie am Umlegungsverfahren beteiligt, erhalten Sie den Sie betreffenden Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

    Die Gemeinde gibt bekannt, ab welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan nicht mehr angefochten werden kann. Nach diesem Termin teilt sie die umgelegten und die neuen Grundstücke zu

    Fristen

    Während des Verfahrens gibt es unterschiedliche Fristen und Termine. Diese erfahren Sie in Bekanntmachungen und Bescheiden.

    Kosten

    Keine.

    Hinweis:

    Möglicherweise müssen die Eigentümer eine Zahlung leisten, wenn das neue Grundstück mehr wert ist als das alte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonstiges:

    Finden die Grundstückseigentümer und die Gemeinde eine andere einvernehmliche Lösung, müssen sie kein Umlegungsverfahren durchführen. Für kleine Flächen mit geringem Neuordnungsbedarf gibt es außerdem ein vereinfachtes Verfahren mit weniger Zeit- und Verwaltungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 17.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umlegungsbeschluss, Grundstück, Grundstück, Erschließungsumlegung, Umlegungsstelle, Liegenschaftskataster, Flurbereinigung, Baulandumlegung, Grundeigentum, Bodenordnungsverfahren, Flächenbeitrag, Grundstückstausch, Grundstück, Umlegungsplan, Neuordnungsumlegung, Grundstück, Grundstück, Verteilung nach Flächen, Teilumlegungsplan, Umlegungsvorteil, Grenzänderung, Verteilung nach Werten, Umlegungsausgleichleistung, Grenzveränderung, Verteilungsmasse, Grenu, Grundstück, Umlegungsausschuss, Grundstücksflächentauschverfahren, Grundbuch, Umlegungsverfahren, Eigentum, Umlegungsmasse, vereinfachte Umlegung, Raumordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de