Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Eichenberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: OT Hebenshausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie Linie 214
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 07:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Dienstag bis Donnerstag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:30 Uhr Freitag von 07:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05504 419
Telefax: 05504 7446
E-Mail: info@neu-eichenberg.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Schlossplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenpflichtig
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Schlossplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 05651 302-0
Telefax: 05651 302-1999
E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Obdachlosenhilfe, Obdachloser, Bettler, Obdachlosigkeit, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard