Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Meißner - Fachbereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinterweg 4

    37290 Meißner

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05657 9896-0

    Telefax: 05657 9896-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-meissner.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de