Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Meinhard - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 15

    37276 Meinhard

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kontakt

    Telefon: 05651 7480-0

    Telefax: 05651 7480-55

    E-Mail: hauptamt@gemeinde-meinhard.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Straße kehren, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Stadtreinigung, Schnee räumen, Glatteis, Reinigung, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de