Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
- Ihr Kontakt vor Ort(Ehrenamts-Card)
Ansprechpartner
Werra-Meißner-Kreis - Stab Schule
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Gebührenfrei
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Bus: Linie alle Linienverkehre im Raum Eschwege und Umgebung
- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Meerwart (Sachbeabeiterin Statistik, Teilbereiche Demografie)
Herr Max Naujoks (Sachbearbeiter)
Herr Horst Pipper (Fachbereichsleiter)
Herr Horst Hartmann (stellv. Fachbreichsleiter und Fachdienstleiter FD 6.1 und FD 6.2)
Telefon Festnetz: 05651 302-4610
Fax: 05651 302-4819
Herr Thomas Freitag (Sachbearbeiter Sportförderung, Qualifizierung von Ehrenamtlichen und der Vergabe der E-Card)
Herr Markus Mischkowsky (Sachbearbeitung Schulen)
Frau Elvira Valtink (Fachdienstleiterin FD 6.4 (Demografie, Dorf- u. Regionalentwicklung))
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Weitere Informationen
Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude, Anzahl: 20, Gebührenpflichtig: Nein
Voraussetzungen
- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.
Fristen
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Kosten
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
- Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.
- Alle Vergünstigungen auf einen Klick(Ehrenamts-Card)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019