Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 2 - Finanzen
Beschreibung
Hauptaufgaben des Fachbereichs 2 - Finanzen - sind die Haushaltsplanung, die Erhebung der Steuern, Gebühren und Beiträge, die Buchhaltung für die Gesamtverwaltung, die Aufstellung der Jahresabschlüsse sowie Aufnahme und Verwaltung der Kredite der Stadt. Dem Fachbereich 2 ist darüber hinaus der Fachdienst Stadtkasse zugeordnet, der für die rechtzeitige Zahlung der Verbindlichkeiten der Stadt, den Zahlungsverkehr und Vollstreckungsaufgaben zuständig ist.
Die allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der
Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren können Sie hier herunterladen: Informationsschreiben zur DSGVO
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-160
Telefax: 05602 807-221
E-Mail: finanzen@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Frau C. Nickel
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-143
E-Mail: c.nickel@hessisch-lichtenau.de
Frau U. Sauber
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-158
E-Mail: u.sauber@hessisch-lichtenau.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwasserzweckverband, Abwasser, Kloakewasser, Abwassergebühr, Gebühr, Wasserverbrauch, Schmutzwasser