Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 2 - Finanzen
Beschreibung
Hauptaufgaben des Fachbereichs 2 - Finanzen - sind die Haushaltsplanung, die Erhebung der Steuern, Gebühren und Beiträge, die Buchhaltung für die Gesamtverwaltung, die Aufstellung der Jahresabschlüsse sowie Aufnahme und Verwaltung der Kredite der Stadt. Dem Fachbereich 2 ist darüber hinaus der Fachdienst Stadtkasse zugeordnet, der für die rechtzeitige Zahlung der Verbindlichkeiten der Stadt, den Zahlungsverkehr und Vollstreckungsaufgaben zuständig ist.
Die allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der
Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren können Sie hier herunterladen: Informationsschreiben zur DSGVO
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-160
Telefax: 05602 807-221
E-Mail: finanzen@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Frau C. Nickel
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-143
E-Mail: c.nickel@hessisch-lichtenau.de
Frau U. Sauber
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-158
E-Mail: u.sauber@hessisch-lichtenau.de
Formulare
An-/Abmeldung Hund, Veränderungen - PDF
Stadt Hessisch Lichtenau - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr
Dienstag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-13:30 Uhr
Donnerstag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-13:30 Uhr
Jeder 1. Samstag im Monat 09:00- 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-100
Telefax: 05602 807-148
E-Mail: buergerbuero@hessisch-lichtenau.de
Kontaktperson
Frau T. Burgheim
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-100
E-Mail: t.burgheim@hessisch-lichtenau.de
Frau J. Haft
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-100
E-Mail: j.haft@hessisch-lichtenau.de
Frau M. Schweiger
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-100
Frau K. Freitag
Postanschrift
Landgrafenstraße 43a
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-100
E-Mail: k.freitag@hessisch-lichtenau.de
Formulare
An-/Abmeldung Hund, Veränderungen - PDF
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
kommunale Steuern, Hund Anmeldung, Gemeindesteuern, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung