Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Nebenwohnung - Abmeldung

    ID: L100001_391468817

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Nebenwohnung - Anmeldung

    ID: L100001_391468818

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 43 a

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr

    Dienstag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr 

    Mittwoch: 08:00-13:30 Uhr

    Donnerstag: 08:00-13:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr

    Freitag: 08:00-13:30 Uhr 

    Jeder 1. Samstag im Monat  09:00- 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807-100

    Telefax: 05602 807-148

    E-Mail: buergerbuero@hessisch-lichtenau.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (Hinweis: Das Ausfüllen kann didgital erfolgen)
    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (Hinweis: Das Ausfüllen kann didgital erfolgen)
    Eigentümererklärung

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de