Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Großalmerode - Standesamt, Ordnungs-, Sozial- und Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 11
Postfach
37247 Großalmerode
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05604 9335-0
E-Mail: info@grossalmerode.de
Kontaktperson
Frau Karin Schlupp
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 05604 9335-610
Telefon Festnetz: 05604 9335-10
E-Mail: Karin.Schlupp@grossalmerode.de
Herr Matthias Gude
Postanschrift
Marktplatz 11
37247 Großalmerode
Hausanschrift
Fax: 05604 9335-617
Telefon Festnetz: 05604 9335-17
E-Mail: Matthias.Gude@grossalmerode.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Hinweise für Großalmerode: Sterbefall anzeigen
Über unser Onlineportal haben Sie die Möglichkeit die Sterbefall -Anzeige online abzugeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall, Trauerfall, Todesfall, Sterbefall-anzeige