Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Großalmerode - Haupt- und Finanzabteilung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 11
Postfach
37247 Großalmerode
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05604 9335-0
E-Mail: info@grossalmerode.de
Kontaktperson
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Marktplatz 11
37247 Großalmerode
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Telefon Festnetz: 05604 9335-11
Frau Tanja Heidrich
Hausanschrift
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Marktplatz 11
37247 Großalmerode
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Fax: 05604 9335-626
Telefon Festnetz: 05604 9335-26
E-Mail: Tanja.Heidrich@grossalmerode.de
Internet
Formulare
Am PC ausfüllbares SEPA Lastschriftmandat
Verfahrensablauf
Hinweise für Großalmerode: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihre Meldung zur Spielapparatesteuer direkt Online abzugeben. Klicken Sie hier um zum Online-Service zu gelangen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielsteuer, Geld, Spielhallen, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Steuer, Automatensteuer, Spielautomat, Glücksspiel