Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung Pass oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Großalmerode - Fachdienst 3 - Sicherheit, Ordnung und Soziales
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 11
Postfach
37247 Großalmerode
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05604 9335-0
E-Mail: info@grossalmerode.de
Kontaktperson
Frau Elena Lehmann
Postanschrift
Marktplatz 11
37247 Großalmerode
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05604 9335-27
Fax: 05604 9335-627
E-Mail: elena.lehmann@grossalmerode.de
Frau Nadin Smola
Postanschrift
Marktplatz 11
37247 Großalmerode
Hausanschrift
Fax: 05604 9335-624
Telefon Festnetz: 05604 9335-24
E-Mail: Nadin.Smola@grossalmerode.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass