Schulaufsicht Durchführung für Grundschulen

    Grundschule

    Beschreibung

    In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

    Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

    Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.

    Zuständigkeit

    Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kultusministerium

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon: 0611 368-0

    Telefax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Werra-Meißner-Kreis - Stab Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 15

    37269 Eschwege

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Gebührenfrei

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Linien:
      • Bus: Linie alle Linienverkehre im Raum Eschwege und Umgebung
    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 05651 302-3610

    Telefax: 05651 302-3618

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Weitere Informationen

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude, Anzahl: 20, Gebührenpflichtig: Nein

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulpflicht, Schulbeginn, Einschulungsuntersuchung, Vollzeitschulpflicht, vollzeitschulpflichtig, Allgemeine Schulpflicht, Einschulung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de