Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingen (Upland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr

    Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-0

    Telefax: 05632 401-147

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Feuerwehr und Technische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-142

    Telefax: 05632 401-154

    E-Mail: hildegard.vogel@gemeinde-willingen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Räumpflicht, Schneeräumung, Streumittel, Streupflicht, Granulat, Streusalz, Sand, Winterdienst, Glatteis, Schnee, Streusplitt, Eis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019