Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Willingen (Upland)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 05632 401-0
Telefax: 05632 401-147
E-Mail: post@gemeinde-willingen.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05632 401-0
Telefax: 05632 401-128
E-Mail: post@gemeinde-willingen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl, Wahlen, Wählen, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Bewerber