Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung
Grundsätzlich ist der Beginn, bzw. die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Verlegung des Betriebes der zuständigen Behörde gem. § 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen.
Für spezielle gewerbliche Tätigkeiten sind neben der eigentlichen Anzeige weitere Unterlagen / Bedingungen / Voraussetzungen erforderlich.
Bearbeitungsdauer: sofort
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Ordnungsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-45
E-Mail: ordnungsamt@waldeck.de
Kontaktperson
Frau Heike Pfeifferling
Herr Karl Zimmermann
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung
Gewerbeordnung
Paragraph: § 14
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung
Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen
28,00 €
Ausstellen einer Bescheinigung
8,00 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeangelegenheit, Handlungsreisender, Gewerbeanzeigen, Wandergewerbe, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte erweitern, Anmeldungen, Gewerbekarte