Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.

    Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

    Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.

    Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.

    Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.

    Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.

    Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.

    Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!

    Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.

    Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.


    Bearbeitungsdauer: ca . 10 Minuten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Waldeck, Stadt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personalausweise
    Gesetz über Personalausweise
    Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personen unter 24 Jahre  22,80 Euro

    Personen über 24 Jahre  37,00 Euro

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de