Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Biomüll

    In die Grüne Tonne gehören:

    Nicht in die Grüne Tonne gehören:

    Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.

    Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.

    Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.

    Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr

    Siehe unter

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfall: Hausmüll entsorgen

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1746

    E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Restabfall, Müllabfuhr, Restmüll, schwarze Tonne, Restmülltonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de