Anzeige einer Hausgeburt

    Anzeige einer Hausgeburt

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Hinweise für Waldeck: Standesamt

    Das Standesamt der Nationalparkstadt Waldeck verfügt über drei Standesbeamte.

    Folgende Angelegenheiten können auf dem Standesamt erledigt werden:

    Hierzu sind die entsprechenden urkundlichen Nachweise sowie Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen vorzulegen.

    Die Zeremonien der Eheschließung können sowohl im Rathaus in Sachsenhausen als auch auf Schloß Waldeck durchgeführt werden.

    Trauungen auf Schloß Waldeck oder im Rathaus in Sachsenhausen können nach Absprache auch samstags stattfinden.

    Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und die entstehenden Gebühren klären Sie am besten in einem Telefonat mit unseren Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Waldeck, Stadt - Standesamt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    E-Mail: standesamt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
      • oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Standesamt

    Personenstandsgesetz

    Personenstandsverordnung

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Urkunde, Geburtstag, Urkunde (Geburtsurkunde), Baby, Geburten, Anmeldung, Antrag Geburtsurkunde, Klapperstorch, Standesamtsangelegenheit, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Sohn, Tochter, Geburt, Kind, Standesamt, Entbindung, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Mutter, Vater, Geburtsanzeige, Frühgeburt, Schwangerschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de