Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 17-19
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1462
E-Mail: gesundheit@lkwafkb.de
Gemeinde Twistetal - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05695 97990
Telefax: 05695 979933
E-Mail: info@twistetal.de
Kontaktperson
Herr Matthias Lippe
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Telefon Festnetz: 05695 979916
Fax: 05695 979933
E-Mail: matthias.lippe@twistetal.de
Internet
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Ungeziefer, Nagetiere, Ratte, Wanderratte, Nagetier, Ratten, Hausratte