Baulasten, Baulastenverzeichnis
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das
Baulastenverzeichnis
wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Ansprechpartner
Stadt Rosenthal - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 8-12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06458 5095-11
Telefax: 06458 5095-20
E-Mail: Heinz-Peter.Schaefer@stadt-rosenthal.de
Kontaktperson
Herr Heinz-Peter Schäfer (Büroleiter)
Herr Bürgermeister Hans Waßmuth (Bürgermeister)
Internet
Weitere Informationen
Auf Wunsch kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 08. Dez
35066 Frankenberg (Eder)
Kontakt
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan mit Ortsvergleich
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
- Hessische BauordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021
Stichwörter
Abstandsbaulast, Bauamt, Bauaufsichtsbehörde, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Bauordnungsamt