Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    35119 Rosenthal

    (Rathaus - Hauptgebäude)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
    Donnerstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
    Freitag 8-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06458 5095-11

    Telefax: 06458 5095-20

    E-Mail: Heinz-Peter.Schaefer@stadt-rosenthal.de

    Kontaktperson

    • Herr Heinz-Peter Schäfer (Büroleiter)
    • Herr Bürgermeister Hans Waßmuth (Bürgermeister)

    Internet

    Weitere Informationen

    Auf Wunsch kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1418

    E-Mail: bauen@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstück, Lagepläne, Geoinformationen, Liegenschaftskataster, Geodaten, Änderung Grundstücksgrenze, Teilung Grundstück, Teilungsgenehmigung, Lageplan, Grundstücksteilung, Teilung, Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de