Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und WaldwegenOnline erledigen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05636 9797-0
Telefax: 05636 9797-20
Kontaktperson
Herr Thomas Krause
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden