Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasser / Hochwasserschutz

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

    Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarweg 10

    35104 Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    • Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    • Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05636 9797-0

    Telefax: 05636 9797-20

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Hochwasserschutz, Wasserschutz, Hochwasser, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de