Auskunft nach § 12 Visa-Warndateigesetz (Organisation) ErteilungOnline erledigen

    Auskunft zu Informationen der Visa-Warndatei über eigene Organisation beantragen

    Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.

    Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

    Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und

    • als Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
      • falsche Angaben gemacht haben oder
      • ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
    • freiwillig erlaubt haben, dass ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

    Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:

    • Bezeichnung der Organisation
    • Anschrift
    • Sitz
    • Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich
    • Bezeichnung und der Ort des Registers, in das die Organisation eingetragen ist, sowie die Registernummer
    • der Anlass für die Speicherung
    • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
    • Wenn eine Person für eine Organisation handelt, werden zur Organisation auch die Daten der Person in der WVD gespeichert.

    Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

    Online-Dienst

    Online-Antrag zur Erteilung einer Visa-Warndatei-Auskunft

    ID: B100019_103404558

    Beschreibung

    Das Bundesportal bietet Ihnen die Möglichkeit zahlreiche Verwaltungsleitungen online in Anspruch zu nehmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat S I 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Byrd-Straße 6-6a

    50829 Köln

    Visa; Visa-Warndatei

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-53633

    E-Mail: VWD@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei Online-Antrag:
    Identitätsnachweis:

    • Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
      • des Personalausweises
      • des elektronischen Aufenthaltstitels
      • der elektronischen Aufenthaltskarte
      • der elektronischen Daueraufenthaltskarte oder
      • der eID Karte

    Bei persönlichem Antrag:
    Identitätsnachweis:

    • Personalausweis, Reisepass

    Bei Antrag per Post:
    Identitätsnachweis:

    • in Deutschland:
      • durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag
        • In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort.
    •  im Ausland:
      • durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oder
      • durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder
      • durch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
    • Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person:
      • Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift

    Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
    Online-Antrag:

    • Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
    • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post (in Zukunft auch in den Postkorb des Nutzerkontos Bund).

    Persönlicher Antrag:

    • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter und füllen Sie es aus.
    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
      • Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4)
      • Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
    • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

    Antrag per Post:

    • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
    • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird der Identitätsnachweis nicht mitgeliefert, erfolgt ein Bescheid mit einer Ablehnung der Auskunft.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Visa-Warndatei, VWD-Auskunft, Antrag auf Auskunft, Selbstauskunft, VWDG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English