Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haina (Kloster)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 4

    35114 Haina (Kloster)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung

    Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Bürgerbüro

    Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06456 8122-0

    Telefax: 06456 8122-25

    E-Mail: rathaus@haina.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de